Pressemitteilungen
Sicherheitsmaßnahmen müssen höchsten Standards entsprechen
Statement des VDSI-Vorstandsvorsitzenden zu Gerüsteinsturz auf Hamburger Großbaustelle
Am Montag stürzte auf einer Großbaustelle in der Hamburger HafenCity ein Gerüst in die Tiefe. Mehrere Bauarbeiter starben. Mit tiefer Bestürzung und großem Bedauern reagiert Prof. Dr. Arno Weber, Vorstandsvorsitzender des VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. auf den Arbeitsunfall und appelliert für eine schnelle Aufklärung der Umstände sowie den entschlossenen Einsatz aller Beteiligten, Arbeitsunfällen wirksam vorzubeugen.
Internationale Standards für Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf (Drucksache 20/8655) vorgelegt. Der VDSI begrüßt diesen Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit für in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
VDSI setzt sich ein
Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Am 28. April 2023 findet der Tag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz statt. Der Aktionstag wurde durch die International Labour Organisation (ILO) eingeführt, um sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
„Bessere Arbeitsbedingungen für Paketzusteller sind zielführend im Kampf gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen!“
VDSI begrüßt Forderung des BMAS nach einer Gewichtsobergrenze für Paketzusteller
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern verbessern und ein Verbot von Paketen über 20 Kilogramm durchsetzen, sagte der Politiker jüngst in der „Bild am Sonntag“. So will sein Ministerium bei der Novelle des Postgesetzes Arbeitsschutzmaßnahmen einbringen, welche eine entsprechende Gewichtsobergrenze vorsehen. Pakete mit einem höheren Gewicht „müssen dann künftig durch Speditionen mit zwei Personen zugestellt werden“, erklärte Heil.
zwei Jahrzehnte interdisziplinärer Austausch in der Region
20. Nordbayerisches Forum "Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit"
Am 19. und 20. Mai 2022 findet in Erlangen zum 20. Mal das Zusammentreffen von Akteuren und Akteurinnen des Arbeitsschutzes sowie der Arbeitsmedizin statt. Die interdisziplinäre Fachtagung beschäftigt sich in diesem Jahr mit den Folgen der Pandemie, dem Klimawandel sowie den Themenbereichen Regelwerk Arbeitsmedizin, Atemschutz und Drogen(prävention).
Zugangsbeschränkungen, Regelungen, pragmatische Lösungsvorschläge
3G im Betrieb
Alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, müssen jeden Tag, an dem sie in den Betrieb kommen, dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen negativen SARS-CoV-2-Test vorzeigen, sofern sie weder geimpft noch genesen sind. Beschäftigte ohne negativen Testnachweis dürfen die Betriebsstätte nicht betreten. Eine Ausnahme besteht darin, das Angebot eines Tests durch den Arbeitgeber anzunehmen und sich testen zu lassen oder sich unter Aufsicht selbst zu testen.
VDSI distanziert sich
Stellungnahme zu E-Mails der "VDSI-Experten"
In den letzten Tagen sind bei mehreren Unfallversicherungsträgern, Gewerbeaufsichtsämtern und anderen staatlichen Behörden des Arbeitsschutzes anonyme Schreiben eingetroffen, in welchen den Aufsichtsbehörden eine mangelhafte Überwachung des Arbeitssicherheitsgesetzes vorgeworfen wird. In diesen Schreiben sind darüber hinaus Unternehmen genannt, die angeblich ihren Verpflichtungen nicht nachkommen würden. Diese Vorwürfe werden nicht konkretisiert und auch Belege nicht vorgelegt.
Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie
Homeoffice und notwendige Standards
Durch die SARS CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (veröffentlicht am 21. Januar 2021) hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, erneut und vor allem verstärkt die Tätigkeiten in der Wohnung (Homeoffice-Arbeitsplätze) zu ermöglichen. Ziel ist es, neben anderen bekannten Maßnahmen, das Ansteckungsrisiko weiter zu senken. In der Verordnung wird daher nun gefordert – und das ist das eigentlich Neue –, dass die Ausführung von Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten in der Wohnung angeboten werden muss, soweit nicht zwingend betriebliche Gründe dagegensprechen. Dies bedeutet letztlich eine Präferenz des Homeoffice.