Der VDSI-Weiterbildungsnachweis Ihre Qualifikation mit Markenschutz

Kompetenz erweitern – Risiken minimieren

Nachweis für ihr Fachwissen

Als Mitglied unseres Verbandes haben Sie die Möglichkeit, den VDSI-Weiterbildungsnachweis zu erwerben. Ein aussagekräftiges Zeugnis für Ihre kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung.

Doch damit nicht genug: Ihre erworbenen Weiterbildungspunkte sind offiziell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert und genießen Markenschutz als eingetragene Marke (Registernummer 30 2023 107 213). Dies hebt Ihren Nachweis auf eine höhere Stufe, verleiht ihm eine zusätzliche Qualität und betont die Seriosität und Anerkennung, die er in der Fachwelt genießt. Durch die Eintragung Ihrer VDSI-Punkte als geschützte Marke wird Ihre kontinuierliche Fortbildung nicht nur als selbstverständlicher Bestandteil Ihrer fachlichen Entwicklung wahrgenommen, sondern auch als hochgeschätztes Qualitätsmerkmal in der Branche.

VDSI-Mitglieder erhalten Punkte für die Teilnahme an entsprechenden Fachveranstaltungen. Jeweils sechs Punkte innerhalb der letzten 12 Monate in einem oder mehreren Themenschwerpunkten (Arbeitsschutz, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Managementsystem, Security und Umweltschutz) sind Grundvoraussetzung für den Erwerb des Weiterbildungsnachweises. Danach kann dann ebenfalls ein Nachweis in den weiteren Themenfeldern erworben werden, sofern auch hier jeweils mind. sechs Punkte gesammelt wurden.


Der VDSI-Weiterbildungsnachweis ist in der Praxis etabliert. Veranstaltungen des VDSI, der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI), der GQA Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz sowie der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Institute der DGUV, Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der staatlichen Arbeitsschutzbehörden werden grundsätzlich für den VDSI-Weiterbildungsnachweis anerkannt.

Bitte beachten Sie: Erste-Hilfe-Kurse gemäß § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 werden in der Regel nicht als Weiterbildung gemäß § 7, Abs. 1 ASiG anerkannt.

Alle Informationen zum VDSI-Weiterbildungsnachweis finden Sie auch in unserem Flyer.


VDSI-Punkte-System

Die Bewertung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt nach dem VDSI-Punkte-System. Zu folgenden Themengebieten können Sie Punkte sammeln:

Arbeitsschutz*
Brandschutz
Gesundheitsschutz*
Managementsystem
Security
Umweltschutz*

*Der Weiterbildungsnachweis im Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltschutz ist Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Nachweises in den anderen Themenbereichen.

Überall gilt dasselbe Ziel: Sechs Punkte innerhalb der letzten 12 Monate!


Die Anzahl der zu erwerbenden Punkte richtet sich nach der Zeit, die eine Weiterbildungsveranstaltung für einen Themenbereich aufwendet.

Präsenzveranstaltungen:

Halbtagsveranstaltung: 1 VDSI-Punkt (min. 120 Minuten Lehrinhalt)

Ganztagsveranstaltung: 2 VDSI-Punkte (min. 240 Minuten Lehrinhalt)

Mehrtägige Veranstaltungen: 2 - 4 VDSI-Punkte **

Messebesuch: 1 VDSI-Punkt ***

** abhängig von Dauer, Inhalt und Themenspektrum 
*** maximal ein Messebesuch pro Jahr wird anerkannt

Online-Veranstaltungen: 

2-3 UE à 45 Minuten: 1 VDSI-Punkt

ab 4 UE à 45 Minuten: 2 VDSI-Punkte

Ihr Weg zum Weiterbildungsnachweis: Schritt für Schritt

Schritt 1: Anmelden – Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen. Listen Sie hierfür alle Veranstaltungen auf, die Sie in den vergangenen 12 Monaten besucht haben. Veranstaltungen, die länger als zwölf Monate zurückliegen sowie gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranstaltungen können nicht berücksichtigt werden. Im Antrag kann auch angeben werden, ob Sie eine Veröffentlichung Ihres Namens in der Liste der Teilnehmer am VDSI-Weiterbildungsnachweis wünschen.

Schritt 2: Belege beifügen – Fügen Sie Ihrem Antrag für jede absolvierte Veranstaltung einen Teilnahmebeleg bei (z.B. Kopie der personalisierten Teilnahmebescheinigung). Einladungsschreiben werden nicht als Nachweis anerkannt. Sofern Ihre Veranstaltung nicht zu den grundsätzlich anerkannten (siehe "Hinweise für Seminaranbieter" weiter unten) gehört, benötigen wir auch einen Programmablauf, aus dem Veranstaltungsinhalt und -dauer hervorgehen. Bei Erstantrag für ein Weiterbildungszertifikat gemäß § 7, Abs. 1 ASiG ist ein Beleg (Kopie) über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit beizulegen.

Schritt 3: Absenden – Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit allen dazugehörigen Nachweisen per Post oder  als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an die VDSI-Geschäftsstelle. Bei einer positiven Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Zertifikat und sofern gewünscht einen Online-Eintrag in die Teilnehmerliste des VDSI.


Weitere Informationen

Sonderregelung für GQA-Kunden

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die als VDSI-Mitglied bei einem GQA-zertifizierten Unternehmen beschäftigt sind, erhalten automatisch den VDSI-Weiterbildungsnachweis im Bereich Arbeitsschutz. Der Weiterbildungsnachweis gilt für die Dauer des GQA-Zertifikats. Auf Wunsch ist eine kostenfreie Registrierung in der Teilnehmerliste möglich.

Hinweise für Seminaranbieter

VDSI-Punkte beantragen

Als Seminaranbieter können Sie für Ihre Veranstaltungen VDSI-Punkte beantragen. Bitte senden Sie uns hierzu per E-Mail oder Post ein Seminarprogramm, aus dem Inhalt, Zielgruppe und Dauer Ihrer Veranstaltung hervorgehen. Zur Auswertung der Unterlagen listen Sie uns bitte alle zu bewertenden Veranstaltungen in einer Tabelle auf (siehe Antrag VDSI-Punkte für Seminaranbieter). Für die Organisation Ihrer Veranstaltung haben wir Ihnen einen Leitfaden hinterlegt.

Bei einer positiven Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen die Punktzahl je Themengebiet für Ihre Veranstaltung mit. Sie erhalten dann auch die VDSI-Punkte als Datei für den Einsatz auf Ihren Unterlagen. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Geschäftstelle.

Weitere Informationen

Folgende Veranstaltungen werden vom VDSI grundsätzlich für den Weiterbildungsnachweis anerkannt:

  • Veranstaltungen des VDSI
  • Veranstaltungen der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI)
  • Veranstaltungen der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA)
  • Veranstaltungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, berufsgenossenschaftliche Institute, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
  • Veranstaltungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Veranstaltungen staatlicher Institutionen (z.B. staatliche Arbeitsschutzämter)
  • Kongresse und Messen (z.B. A+A, Arbeitsschutz Aktuell, Nordbayerisches Forum)