VDSI-Informationen

VDSI-Informationen sind Veröffentlichungen der VDSI-Fachbereiche und anderer Gremien des VDSI. Sie behandeln aktuelle Themenstellungen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Sicherheit und Umweltschutz.

Im Ergebnis stellen VDSI-Informationen Handlungshilfen, Leitfäden, Wegweiser oder Erläuterungen für die betriebliche Praxis  dar.

2023

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 hat
der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln
entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass jeweils der richtige Mitarbeiter unter
Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung (Qualifikation) der zu erledigenden
Arbeitsaufgabe zugeordnet ist. Das gilt insbesondere für das Gebiet der elektrotechnischen Sicherheit.
Diese Handlungshilfe wurde vom Fachbereich der elektrischen Sicherheit des VDSI erarbeitet und
wurde schon in großen Unternehmen umgesetzt. Er verfolgt das Ziel, in Anlehnung an die DIN VDE
1000-10 einen Überblick über das Themengebiet „Einsatz von Elektrofachkräften“ zu geben.

Im Zuge dieser Information werden die verschiedenen Ansätze zur Nachhaltigkeit bei PSA und Arbeitskleidung näher betrachtet. Darunter fallen auch ökologische und soziale Aspekte, unter denen die PSA hergestellt, verwendet und recycelt oder auch entsorgt wird.
Dies findet seine rechtliche Grundlage u.a. in der EU-Taxonomie bzw. in der CSRD (Corporate Social Responsibility Directive). Diese neue Gesetzgebung verpflichtet gewisse Unternehmen mit der aktuell geltenden Mitarbeiteranzahl diverse Umweltauflagen zu erfüllen. Ebenso wirkt sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf die Auftragsvergabe aus, welches seit dem 01.01.2023 in der ersten Stufe gilt.

Der Fachbereich Gefahrstoffe hat die VDSI Information 1/2018 zum Stand 02-2023 überarbeitet. Die Information soll den Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen Fachleuten Hilfestellung beim Verständnis der Einordnung der verschiedenen Beurteilungsmaßstäbe für gefährliche Stoffe geben.
Da es insbesondere im Gefahrstoffbereich eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsmöglichkeiten auf internationaler und nationaler Ebene gibt, ist es wichtig, zu wissen, welchen rechtlichen Hintergrund diese Beurteilungsmaßstäbe haben, welche Bedeutung sie haben und wie sie zu verstehen sind.
Es werden die einzelnen Kürzel der Beurteilungsmaßstäbe erläutert und deren rechtliche Zuordnung dargestellt.

2022

Diese VDSI-Information soll die besonderen Gefahren von beengten Räumen im Zusammenhang mit weiteren Gefährdungen aufzeigen und praxiserprobte Schutzmaßnahmen aufzeigen. Sie schafft damit eine einheitliche Handreichung im Umgang mit derartigen Anlagenbereichen sowohl in der onshore- als auch in der offshore-Windindustrie. Die Information soll eine Basis der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung schaffen und auch eine Empfehlung von TOP-Maßnahmen beinhalten.

Das erstrebenswerte Ziel ist die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, welches sowohl Aspekte von Safety & Security als auch Schnittstellen und daraus resultierende Wechselwirkungen in sich vereint. Aus rechtlicher Sicht ist die Gewährleistung von Safety unerlässlich, jedoch Security eine noch weitestgehend freiwillige und durch wirtschaftliche Aspekte beeinflusste Investition. Aufgrund zunehmender Gefahren, die mit der Digitalisierung zusammenhängen, wird sich dieses ändern. Im Moment ist der Anreiz Safety zu implementieren und zu dokumentieren jedoch ein ganz anderer als bei Security.

Die Bedeutung von Mitarbeiterbindung und Beschäftigungsfähigkeit für gesunde Beschäftigte, leistungs- und zukunftsfähige Unternehmen

Wir fühlen uns als BGM-Akteure daher verpflichtet, diesen Prozess so zu begleiten, dass dabei Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen/Organisationen erhalten bleiben und nach Möglichkeit weiterentwickelt werden. Die notwendigen Analysen und Maßnahmenentscheidungen dazu erfordern nach unserer Ansicht eine interdiszi¬plinär abgestimmte, ganzheitlich/ systemische Vor¬gehensweise. Hier¬zu wollen wir einen Beitrag leisten, der aber nicht als Endprodukt, sondern aus¬drücklich als Anre¬gung zur Weiterentwicklung durch kritisch kon¬struktive Diskus¬sion zu verstehen ist.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Multitalent, Allheilmittel oder heillos überschätzt?
Wie so oft lautet die Antwort: Kommt darauf an.

Kommt darauf an, mit wem man spricht. Arbeitgeber/Führungskräfte tendieren gerne zur Version Multitalent. Die Beschäftigten kennen oft nur diese Maßnahme aus dem Arsenal des Arbeitsschutzes. Arbeitsschutzexpert*innen kommen mit der Maßnahmenhierarchie und sind eher der Meinung, dass sie, die PSA, überschätzt wird. Um allen Beteiligten – u.a. Arbeitgeber*innen, Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsrät*innen – die Möglichkeit zu geben sich ein Bild zu machen bzw. das vorhandene gerade zu rücken, stellt sich der Fachbereich PSA im VDSI der Aufgabe, Licht ins Dunkel zu bringen und mit falschen Vorstellungen aufzuräumen.

2021

Diese Handlungsempfehlung wurde vom Fachbereich Elektrische Sicherheit des VDSI erarbeitet und soll den Arbeitgeber bei der Beurteilung elektrischer Gefährdungen im Home-Office sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen unterstützen.

Begriffe und Definitionen
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, die für die Bewältigung von dienstlichen Aufgaben im Sinne des „Homeoffice“ dienen, zählen Notebook, Docking-Station, PC-Monitor, Ladegeräte für Smartphones, Netzteile für Notebooks oder PC-Monitore, eine Mehrfach-Steckdosenleiste, Drucker oder ähnliches.

Die VDSI-Information 01/2021 "Verwendung von Mund-Nasen-Schutz - Unterweisungshilfe" beschreibt die wesentlichen Punkte, die in der Unterweisung zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes aufgrund der Corona-Infektion angesprochen werden sollten.

2020

“Homeoffice” ist in aller Munde, denn aufgrund der COVID-19 Pandemie mussten Mitarbeitende, sofern die Tätigkeit es erlaubte, ihre Arbeit in die privaten Räumlichkeiten verlegen. Die Medien beherrschen das Thema. Derzeitiges Fernarbeiten im „Homeoffice“ dient vorrangig dem Schutz der Mitarbeitenden, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Ein arbeitsschutzrechtlicher Telearbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung liegt aber in den seltensten Fällen vor. Daher gehen wir auch näher auf die Rahmenbedingungen ein, wie man es aktuell trotzdem gut umsetzen kann. Gerade auch für vorübergehende Lösungen sind im Folgenden praktische Beispiele beschrieben. In dieser Information geht es also hauptsächlich darum, aufzuzeigen, wie in Zeiten von COVID-19 sicher und gesund im „Homeoffice“ gearbeitet werden kann.

Das erstrebenswerte Ziel ist die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, welche sowohl Aspekte von Safety & Security als auch Schnittstellen und daraus resultierende Wechselwirkungen in sich vereint. Aus rechtlicher Sicht ist die Gewährleistung von Safety unerlässlich, jedoch ist Security eine noch weitestgehend freiwillige und durch wirtschaftliche Aspekte beeinflusste Investition. Aufgrund zunehmender Gefahren, die mit der Digitalisierung zusammenhängen, wird sich dieses ändern. Im Moment ist der Anreiz Safety zu implementieren und zu dokumentieren jedoch ein ganz anderer als bei Security. Safety ist sehr statisch. Sind Aspekte einmal umgesetzt, ändert sich nicht wöchentlich etwas, sodass das Thema erst einmal zu den Akten gelegt werden kann. Security ist im Gegenteil sehr schnelllebig, da z.B. beim Aufkommen einer neuen Schwachstelle in einem Produkt sofort eine Gefährdung entstehen kann.

Eine separate reine „Safety-Gefährdungsbeurteilung“ ist daher vielfach nicht mehr ausreichend.

Aufgrund der SARS-CoV-2-Gegebenheiten ist es erforderlich, über die Arbeitsabläufe und Strukturen in den Büros nachzudenken. Ziel aller Maßnahmen soll ein weitgehender Infektionsschutz sein. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist es, die Abstände von 1,50 m, wo irgend möglich, einzuhalten. Dieses lässt sich durch unterschiedliche Maßnahmen realisieren.

2019

Die VDSI Information 05/2019 „Safety und Security – Eine neue und alte Herausforderung im Arbeitsschutz“ dient zur Orientierung und behandelt nachfolgende Punkte:

• Wie definiert sich Safety & Security?
• Wieso ist das Thema Security von Bedeutung?
• Wieso treten Security und Safety gemeinsam auf?
• Welche Konsequenzen sind denkbar?
• Was muss/ kann ich tun?
• Wo gibt es Informationen?

Die einzelnen Fragen werden kurz und komprimiert beantwortet. Mit der VDSI Information soll das allgemeine Bewusstsein und die Sensibilisierung bei den betrieblichen Akteuren und Verantwortlichen geschaffen werden. Es soll verdeutlicht werden, dass Safety unmittelbar mit Security zusammenhängt. Kein Safety ohne Security!

Diese VDSI Information aus den FB PSA soll als Praxishilfe für die Auswahl und die Einführung von geeigneter PSA dienen.
Das nachfolgend beschriebene PSA-Konzept ist als Leitfaden für Arbeitgeber, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Einführung oder Überprüfung bereits eingesetzter PSA erstellt worden. Wichtig ist es im Vorfeld die richtige PSA, passend für die Tätigkeit und den Anwender, auszuwählen.

Die VDSI-Information 03/2019 beschreibt in ihrem Schwerpunkt die erforderlichen Aspekte der Arbeitssicherheit bei Offshore Arbeiten bei eingeschränkten Sichtbedingungen.
Sie schafft damit einen einheitlichen Standard für alle Betriebe.

Die Veröffentlichtung bezieht sich sowohl auf das nationale deutsche als auch auf das internationale Umfeld für Planung, Bau, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung, Großkomponententausch sowie Rückbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen.
Diese VDSI-Information verwendet das Beispiel Offshore-Windenergieanlagen. Die VDSI-Information ist auch auf andere Anlagen im Offshorebereich übertragbar, z. B. Messanlagen oder Serviceplattformen.

Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Die Haut ist mit fast 2 m² das größte Organ. Beides gilt es zu schützen, in diesem besonderen Fall die Gesundheit und die Haut vor schädlicher UV-Strahlung.
In vielen Arbeitsbereichen, wie z. B. im Bau- und Straßenbaubereich, Landwirtschaft, Landschaftsgartenbau und weiteren „Freiluftberufen“ werden Arbeiten zeitweise längerfristig unter freiem Himmel ausgeführt. Dabei schädigt die Sonnenstrahlung Haut und Augen, und es muss daher auf ausreichenden Sonnenschutz = UV-Schutz geachtet werden.

Nachfolgend wollen wir eine Hilfestellung für die betriebliche Praxis geben.

2018

Die VDSI-Information 02/2018 beschreibt die Berichtpflicht von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, welche sich aus §5 DGUV Vorschrift 2 beziehungsweise nachgeschalteter Regelungen und Informationen der Unfallversicherungsträger ableitet. Sie beschreibt die rechtliche Grundlage und das sich daraus ableitbare Vorgehen.
Zielgruppe sind alle im Betrieb auf der Basis der DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheitsgesetzes Tätigen.

2016

Die VDSI-Information 01/2016 beschreibt in ihrem Schwerpunkt die Optimierung der Rettungskette, die Lage und Anfahrt für Windenergieanlagen sowie für andere, vorwiegend regenerative Energieerzeugungsanlagen, die an abgelegenen Orten errichtet sind. Sie schafft damit einen einheitlichen Standard für alle Betriebe.
Die Rettungskette ist ein zentrales Element der Erste Hilfe Ausbildung. Sie beschreibt der helfenden Person, Laienhelfern wie auch ausgebildeten Ersthelfern, den Ablauf der Hilfeleistungen bei einem Notfallereignis.
Zielgruppen sind alle Beteiligten während der Lebensphase der Energieerzeugungsanlagen. Dazu zählen unter anderem Eigentümer, Betreiber, Hersteller, Errichter, Dienstleister und Handwerker.

2015

Mit der VDSI-Info 02/2015 „Mustervertrag für die Betreuung eines Betriebs gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 durch einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst“ steht überbetrieblichen und freiberuflichen Dienstleistern ein Orientierungsleitfaden zur Verfügung, was bei der Vertragsgestaltung zur sicherheitstechnischen Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 alles berücksichtigt werden sollte. Der Mustervertrag ist nicht abschließend, d.h. Änderungen und Ergänzung müssen individuell noch vorgenommen werden. Dabei müssen jedoch die rechtlichen Rahmenvorgaben für Dienstleistungsverträge, z.B. gemäß BGB, eingehalten werden.

Der Mustervertrag kann von haupt- und nebenberuflichen „Einzelkämpfern“ als auch von sicherheitstechnischen Beratungsbüros und überbetrieblichen Diensten genutzt werden.

Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes bei einem Kunden:
Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Es treten vermehrt Verunsicherungen auf, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die bei einem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst im Sinne von § 19 ASiG angestellt ist, auf Grund seiner Tätigkeit beim Auftraggeber zum Arbeitnehmer dieses Auftraggebers werden kann, so dass Arbeitnehmerüberlassung vorläge. Die VDSI-Information gibt hierzu einen Rahmen, um diese Frage beantworten zu können.

2012

Bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte müssen eine umweltgerechte Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) aufweisen.

Bedingungen:
- erhebliches Verkaufs- und Handelsvolumen innerhalb der EU (Richtwert: mehr als 200.000 Stück pro Jahr – bezogen auf das gesamte Marktvolumen, nicht auf das einzelne Unternehmen!)
- erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
- erhebliches Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten.

Es gibt festgelegte Mindestanforderungen an die Produktgestaltung, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss. Umsetzung in deutsches Recht durch das EVPG.
In Durchführungsverordnungen werden die einzelnen Produktgruppen aufgeführt z.B.: EU Verordnung 206/12: Raumklimageräte und Komfortventilatoren unterliegen ab dem 1. Januar 2013 gesetzlichen Mindestanforderungen zur umweltgerechten Gestaltung. Detaillierte Vorgaben für die Mindestenergieeffizienz, die maximale Leistungsaufnahme im Aus- und Bereitschaftszustand (Stand-by) sowie den maximalen Schallleistungspegel sind zu beachten. Diese Mindestanforderungen gelten für Klimageräte bis 12 kW Kühl- bzw. Heizleistung sowie Ventilatoren bis 125 W; sie werden in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2014 nochmals angehoben.

Der VDSI-Arbeitskreis "Umweltschutz" hat mit dieser Information eine Anleitung für eine umweltrelevante Gefährdungsbeurteilung von Anlagen entwickelt. Die Methodik basiert auf den bereits ausgereiften Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die um Aspekte des Umweltschutzes erweitert wurden. Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass gut bekannte und bereits bewährte Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für den Umweltschutz genutzt werden.

2010

Immer mehr Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen unter-nehmerisch tätig werden – ob als Profitcenter in größeren Unternehmen oder als Selbstständige.
In der Handreichung sollen die notwendigen Rahmen- und Randbedingungen für Unternehmens-gründungen und bereits existierende Betriebe aufgezeigt werden.
Es geht dabei vor allem die Entwicklung eines Unternehmenskonzeptes für Freiberufler und überbetriebliche Dienste. Behandelt werden Themen wie Anforderungen an den Unternehmer, den Leistungskatalog des Unternehmens, die möglichen Rechtsformen, die betriebswirtschaftli-chen Kenngrößen, die Kapitalbeschaffung und die Kalkulationsgrundlagen für die Ermittlung von Honoraren sowie die Beachtung von Risikofaktoren.

Die vorliegende Information weist nur auf die wesentlichen Änderungen hin, die mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bezüglich des Umgangs mit Fluorkohlen-wasserstoffen (FCKW) bzw. teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) verbunden sind. Die Vorgaben in der neuen Verordnung sind zum Teil strenger ge-fasst als in der alten Version. Alle Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg oder mehr FCKW oder H-FCKW (z. B. R22) als Kältemittel sind seit dem 01.01.2010 an die neuen (strengeren) Vorschriften gebunden.

2008

Der VDSI-Arbeitskreis Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat in den vergan-genen Jahren ein Bündel von Argumenten zusammengestellt, die die Vor-teile des Einsatzes einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb deutlich machen. Konkreter Auslöser für die Entwicklung dieses „Argumentariums“ war die neue Muster-BGV A2, die im Sommer 2004 verabschiedet wurde und aktuell in Bezug auf die Regelbetreuung großer Betriebe überarbeitet wird.
Diese Argumente werden in der vorliegenden VDSI-Information im Einzelnen vorgestellt.
Der Arbeitskreis skizziert darüber hinaus den notwendigen Wandel des Berufsbildes einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hin zum Manager für Sicherheit und Gesundheit.

2003

Die Bestellung von Fachkräften im Umweltschutz ist heute ein aus dem innerbetrieblich organisierten Umweltschutz nicht mehr wegzudenkendes Instrument unternehmerischer Selbstüberwachung. Auch die gesetzlich erforderlichen Beauftragten wie Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte haben sich in der täglichen Unternehmenspraxis bewährt.
Ebenfalls bildet das Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 für immer mehr Unternehmen die Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit auf nationalen und internationalen Märkten damit Anforderungen an den Umweltschutz systematisch bearbeitet und erforderliche gesetzliche Vorschriften strukturiert umgesetzt und erfüllt werden.
Die Ermittlung des Grundeinsatzes in Personenjahren von Fachkräften, die im Bereich Umweltmanagement und Umweltschutz tätig sind, sowie die dafür notwendigen gesetzlich Umweltbeauftragten wird anhand von vier wesentlichen Kriterien durchgeführt:
- Grundeinsatz
- Aufwand für die Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems
- Aufwand für die Business Excellence Orientierung
- Aufwand für Tätigkeiten bezogen auf den produktbezogenen Umweltschutz
Die VDSI-Information 02/2003 dient als Handlungsempfehlung und praxisnahes Werkzeug, da aktuell für die Ermittlung von Einsatzzeiten von Fachkräften für Umweltschutz und Umweltmanagement weder rechtliche Vorgaben noch generelle Richtlinien existieren.