Gebührenordnung für die Bewertung externer Weiterbildungsveranstaltungen

Der VDSI bewertet auf Antrag externe Weiterbildungsveranstaltungen im Hinblick auf ihre Eignung für den VDSI-Weiterbildungsnachweis.
Diese Bewertung ist ein fachlicher Prüfprozess. Dabei werden insbesondere Inhalt, Zielgruppe, Dauer, Lernziele, Referentinnen und Referenten sowie die Nachweisführung zur tatsächlichen Teilnahme berücksichtigt.

Für die Bewertung externer Weiterbildungsveranstaltungen gilt seit dem 14. April 2026 eine Gebührenordnung.
Sie schafft Transparenz, Gleichbehandlung und Planungssicherheit für alle Antragsteller.

Überblick

Die Gebührenordnung gilt für externe Veranstalter, Seminaranbieter, Bildungsträger und Unternehmen, die für ihre Veranstaltungen VDSI-Punkte beantragen möchten.

Die Gebühren werden für die fachliche und administrative Bewertung der eingereichten Unterlagen erhoben. Sie betreffen insbesondere:

  • erstmalige Bewertungen von Veranstaltungen oder Veranstaltungsformaten,
  • Wiederholungen bereits bewerteter, inhaltlich identischer Veranstaltungen,
  • Änderungen bereits bewerteter Formate,
  • zusätzliche Termine innerhalb eines anerkannten Formats,
  • mehrere unterschiedliche Veranstaltungsformate innerhalb eines Antrags.


Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der beantragten Bewertung. Für eine erstmalige Bewertung einer Veranstaltung oder eines Veranstaltungsformats beträgt die Gebühr 175,00 Euro. Wird dasselbe Format später inhaltlich unverändert erneut durchgeführt, kann ein Wiederholungsantrag gestellt werden; hierfür beträgt die Gebühr 75,00 Euro. Sofern sich bei einem bereits bewerteten Format prüfungsrelevante Angaben ändern – etwa Inhalte, Zeiten, Zielgruppe, Format, Referierende oder die Nachweisführung zur tatsächlichen Teilnahme –, ist ein Änderungsantrag erforderlich; hierfür fällt eine Gebühr von 60,00 Euro an. Weitere identische Termine innerhalb eines bereits anerkannten Formats werden mit 25,00 Euro je zusätzlichem Termin berechnet. Werden mehrere unterschiedliche Veranstaltungsformate eingereicht, erfolgt die Bewertung jeweils gesondert.


Erstantrag

Ein Erstantrag liegt vor, wenn eine Veranstaltung oder ein Veranstaltungsformat erstmals zur Bewertung eingereicht wird. Das gilt insbesondere, wenn dem VDSI zu der Veranstaltung noch keine Bewertung vorliegt oder wenn Inhalt, Struktur, Zielgruppe oder Format nicht mit einer bereits bewerteten Veranstaltung identisch sind.

 

Wiederholungsantrag

Ein Wiederholungsantrag kommt in Betracht, wenn eine bereits bewertete Veranstaltung erneut durchgeführt wird und inhaltlich sowie strukturell unverändert bleibt. Voraussetzung ist insbesondere, dass Thema, Inhalte, Umfang, Zielgruppe, Format und Nachweisführung im Wesentlichen mit der bereits bewerteten Veranstaltung übereinstimmen.

 

Voraussetzung für einen Änderungsantrag

Ein Änderungsantrag ist erforderlich, wenn sich bei einer bereits bewerteten Veranstaltung prüfungsrelevante Angaben ändern.

Das betrifft insbesondere Änderungen bei:

  • Inhalt oder Themenzuschnitt,
  • Netto-Lehrzeit,
  • Veranstaltungsformat, z. B. Präsenz, Online oder Hybrid,
  • Zielgruppe,
  • Lernzielen,
  • Referentinnen oder Referenten,
  • Teilnahmeerfassung,
  • Teilnahmebescheinigung.

Ob ein Änderungsantrag ausreicht oder eine neue Bewertung erforderlich ist, richtet sich nach Umfang und Bedeutung der Änderungen.

 

Erforderliche Unterlagen für die Bewertung

Für eine zügige Bewertung sollten die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Benötigt werden insbesondere:

  • ausgefüllter Antrag,
  • detailliertes Programm mit Zeiten und Inhalten,
  • Angabe der Netto-Lehrzeiten ohne Pausen, Begrüßung, Technik-Check oder organisatorische Bestandteile,
  • Zielgruppe der Veranstaltung,
  • Lernziele,
  • Veranstaltungsformat, z. B. Präsenz, Online oder Hybrid,
  • Kurzprofile der Referentinnen und Referenten,
  • Angaben zur Teilnahmeerfassung,
  • Muster der Teilnahmebescheinigung.

Bei Online-Veranstaltungen sind zusätzlich Angaben zur Anwesenheitskontrolle erforderlich, z. B. über Plattform-Logs, Ein- und Austrittszeiten oder vergleichbare Nachweise.


Wichtig: Anmeldung ist kein Teilnahmebeleg

Für den VDSI-Weiterbildungsnachweis reicht eine bloße Anmeldung zu einer Veranstaltung nicht aus. Erforderlich ist ein Nachweis über die tatsächliche Teilnahme.

Die Teilnahmebescheinigung sollte insbesondere enthalten:

  • Name der teilnehmenden Person,
  • Titel der Veranstaltung,
  • Datum der Veranstaltung,
  • Veranstalter,
  • Netto-Lehrzeit,
  • ausgewiesene VDSI-Punkte,
  • Themengebiet der VDSI-Punkte,
  • Bestätigung der tatsächlichen Teilnahme.

Pausen, Begrüßungen, Technik-Checks und rein organisatorische Programmpunkte zählen nicht zur Netto-Lehrzeit.

 

Gültigkeit der Bewertung

Die Bewertung eines Veranstaltungsformats kann grundsätzlich für inhaltlich identische Wiederholungen genutzt werden. Ändern sich Inhalte, Umfang, Zielgruppe, Format, Referierende oder die Nachweisführung wesentlich, ist eine erneute Prüfung oder ein Änderungsantrag erforderlich.

Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorgaben des VDSI.

 

Begründung der Gebühren

Die Bewertung externer Veranstaltungen ist mit einem fachlichen und administrativen Prüfaufwand verbunden. Die Gebührenordnung sorgt dafür, dass dieser Prozess transparent, nachvollziehbar und nach einheitlichen Maßstäben erfolgt.

Damit stärkt der VDSI die Qualität und Verlässlichkeit des VDSI-Weiterbildungsnachweises.

 

Einreichung des Antrags

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post bei der VDSI-Geschäftsstelle ein.

Häufig gestellte Fragen

  • Ab wann gilt die Gebührenordnung?

Die Gebührenordnung für die Bewertung externer Weiterbildungsveranstaltungen gilt seit dem 14. April 2026.

 

  • Für wen gilt die Gebührenordnung?

Sie gilt für externe Veranstalter, Seminaranbieter, Bildungsträger und Unternehmen, die für Veranstaltungen VDSI-Punkte beantragen möchten.

 

  • Wann fällt ein Erstantrag an?

Ein Erstantrag fällt an, wenn eine Veranstaltung oder ein Veranstaltungsformat erstmals zur Bewertung eingereicht wird.

 

  • Wann ist ein Wiederholungsantrag möglich?

Ein Wiederholungsantrag ist möglich, wenn eine bereits bewertete Veranstaltung inhaltlich und strukturell identisch erneut durchgeführt wird.

 

  • Wann ist ein Änderungsantrag erforderlich?

Ein Änderungsantrag ist erforderlich, wenn sich prüfungsrelevante Angaben ändern, z. B. Inhalt, Dauer, Zielgruppe, Format, Referierende oder die Art der Teilnahmeerfassung.

 

  • Reicht eine Anmeldung als Teilnahmebeleg aus?

Nein. Für den VDSI-Weiterbildungsnachweis ist ein Nachweis über die tatsächliche Teilnahme erforderlich. Eine bloße Anmeldung reicht nicht aus.

 

  • Was zählt zur Netto-Lehrzeit?

Zur Netto-Lehrzeit zählen nur fachliche Lern- und Unterrichtszeiten. Pausen, Begrüßungen, Technik-Checks und organisatorische Bestandteile werden nicht eingerechnet.