
JHV 2025: Mitglieder beschließen einstimmig Modernisierung der VDSI-Satzung
Düsseldorf, 05.11.2025. Auf der VDSI-Mitgliederversammlung im Rahmen der A+A 2025 wurden sämtliche zur Abstimmung gestellten Satzungsänderungen einstimmig angenommen – genau in der Fassung, die den Mitgliedern vorgelegt wurde. Beschlossen wurde blockweise in §-Reihenfolge. Für Satzungsänderungen galt die satzungsgemäße 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (offen; geheim auf Antrag). Die ordnungs- und fristgemäße Ankündigung erfolgte in der VDSIaktuell 04/2025; ergänzende Hinweise wurden auf vdsi.de veröffentlicht.
Was wurde geändert – in Kürze
§ § 1.1 (Sitz): Satzungssitz Berlin – Zweck und Struktur unverändert.
§ § 2.5.4 (Beitragsrückstand): klare Terminologie und Verfahren – Ausschluss nach Mahnung in Textform und Frist.
§ § 3 (Beiträge/Zustellung/Fälligkeit/Ausweis): digitale Rechnung mit Zugangsdefinition und Post-Fallback; Fälligkeit an Zustellung; Ehrenmitglieder beitragsfrei; digitaler Mitgliedsausweis.
§ § 4 (Hauptversammlung): Hybrid-HV zulässig, rein virtuell ausgeschlossen; keine Beschlussfassung ohne Versammlung; Standard-TOPs konsolidiert.
§ § 5.1.1 (Ressorts): „Regionen“ rückt direkt hinter den Vorsitz (Signal, keine Kompetenzänderung).
§ §§ 5.1.5–5.1.10 (Vorstand): digitale/hybride Sitzungen; dokumentierte Umlaufbeschlüsse; Freigabeprozess für Fachveröffentlichungen; Schiedsstelle/Ehrenrat als internes Verfahren.
§ § 6 (Kassenprüfer:innen): Wahl-/Amtszeit präzisiert; starre 8-Wochen-Frist entfällt – Prüfung rechtzeitig mit ausreichender Prüfzeit.
§ § 7.3 ff. (Regionen): Straffung der Beschlussregeln:
Ø § 7.3.2 (neu): „Die Regionalversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.“
Ø § 7.3.3: entfällt (Wiederholungsversammlung/Quorum gestrichen); redaktionelle Neu-Nummerierung der Folgeabschnitte.
§ § 13 (Schluss): Inkrafttreten mit Eintragung im Vereinsregister; Veröffentlichung der Reinfassung.
Nächste Schritte
Die beschlossenen Änderungen werden nun notariell angemeldet. Bis zur Eintragung gilt die bisherige Satzung fort. Nach Registereintragung veröffentlicht der VDSI die konsolidierte Reinfassung auf vdsi.de und passt die internen Dokumente entsprechend an.
Hinweis: Maßgeblich ist stets die im Vereinsregister eingetragene Fassung.