VDSI-Stellungnahme zum BMAS-Konzept „Sicherheitsbeauftragte“ – Prävention braucht Beteiligung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte Oktober ein Konzept für einen „effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ vorgestellt. Geplant ist unter anderem, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen – deutlich zu reduzieren.

Der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel eines modernen, schlanken Arbeitsschutzes, warnt jedoch vor einer pauschalen Reduktion der Sicherheitsbeauftragten. Diese seien ein tragendes Element partizipativer Prävention und in der Praxis seit Jahrzehnten bewährt. Einsparungen dürften die präventive Wirkung und den „Return on Prevention“ nicht ausblenden.

Download: Stellungnahme

Worum es geht
Sicherheitsbeauftragte kennen Abläufe, Gefährdungen und Verbesserungspotenziale aus erster Hand – ihre Nähe zum Arbeitsgeschehen ist durch kein externes Instrument ersetzbar. Sie fördern Sicherheitskultur, Gesundheitsbewusstsein und gelebte Prävention im Betrieb. Der VDSI betont daher: Bürokratieabbau ja – aber mit Augenmaß und Verantwortung.

Vorschläge des VDSI
Der Verband plädiert für ein differenziertes, risikoorientiertes Vorgehen:

  • Begleitende Wirkungsprüfung zu den präventiven Effekten (Return on Prevention)

  • Orientierung an den Kriterien der DGUV Regel 100-001 statt starrer Beschäftigtenschwellen

  • Entlastung kleiner Betriebe mit geringer Gefährdung, ohne das Schutzniveau zu senken

Reformen im Arbeitsschutz müssen auf wissenschaftlicher Evidenz und betrieblicher Erfahrung beruhen – unter aktiver Mitwirkung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen. Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz wirksam, erlebbar und nachhaltig.

Kontakt: VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. · www.vdsi.de · m.kampa@vdsi.de