
VDSI fordert klare Kriterien und Rechtssicherheit
In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wurde am 2. März 2026 die geplante Reform der Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII) kontrovers diskutiert. Vorgesehen ist, die bisherige Bestellungsschwelle von 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben. Parallel wird ein Ansatz beraten, der in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten weiterhin Sicherheitsbeauftragte verlangt, wenn auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ bestehen.
Der VDSI unterstützt grundsätzlich eine risikobasierte Ausrichtung im Arbeitsschutz. Damit eine Reform aber tatsächlich entlastet und das Schutzniveau hält, braucht es bundesweit einheitliche, rechtssichere Kriterien dafür, wann „besondere Gefährdungen“ vorliegen. Ohne klare Maßstäbe drohen Unsicherheit in der betrieblichen Praxis, Vollzugsprobleme – und am Ende Mehrbelastung gerade für kleine und mittlere Unternehmen statt Bürokratieabbau.
„Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sind kein Formalismus, sondern Prävention im Betrieb. Wir brauchen eine Reform, die Betriebe tatsächlich unterstützt: mit klaren Kriterien, praxistauglichen Leitlinien und besseren Tools für die Gefährdungsbeurteilung. Nur so bleibt das Schutzniveau stabil – und Bürokratie wird wirklich reduziert“, erklärt Dr. Silvester Siegmann, Vorstandsvorsitzender des VDSI.
Aus VDSI-Sicht gilt: Gefährdungsbeurteilung stärken – aber Betriebe dabei konkret unterstützen. Der VDSI bringt sich hierzu in den Dialog mit Politik, Unfallversicherungsträgern, Arbeitgebern und Gewerkschaften ein und informiert fortlaufend über den weiteren Verlauf.