
VDSI begrüßt bundeseinheitliche Datenerhebung als wichtigen Schritt
„Die neue Datengrundlage ist ein sinnvoller präventiver Schritt – insbesondere im beruflichen Zusammenhang, etwa bei Dienstfahrten, im Lieferverkehr oder auf Baustellen“, erklärt Silvester Siegmann, VDSI-Vorstand und Leiter VDSI-Ressort Kommunikation. „Nur mit realistischen, vergleichbaren Informationen lassen sich wirksame Maßnahmen entwickeln.“
Die Bundesregierung bereitet aktuell eine Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes vor, um die neuen Erhebungen dauerhaft zu integrieren. Parallel evaluiert die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Auswirkungen des geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml Blutserum auf das Unfallgeschehen. Auch der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird betrachtet, der seit August 2024 verschärft sanktioniert wird.
Der VDSI empfiehlt Unternehmen, klare Regeln zur Fahrtüchtigkeit bei Dienstfahrten zu formulieren, Verdachtsmeldungen intern zu regeln und gezielte Unterweisungen im Rahmen von Fahrertrainings oder Onboardings umzusetzen. Rechtssichere Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Cannabis und Alkohol – in Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin und -arzt und Datenschutz – schaffen zusätzliche Sicherheit. Wichtig ist zudem eine systematische Dokumentation von Beinahe-Ereignissen und Wegeunfällen.
„Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Verantwortung“, betont Siegmann. Die Teillegalisierung von Cannabis ändere nichts daran, dass sowohl im Straßenverkehr als auch im beruflichen Umfeld – klare Regeln notwendig bleiben. Der VDSI plädiert für einen sachlichen, sicherheitsorientierten Umgang mit dem Thema.