Symbolbild Windanalge Drohne Erneuerbare Energie
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Ergänzungen zum Drohneneinsatz an Windenergieanlagen On- und Offshore

Die bestehende VDSI-Regel 02/2019 des Fachbereiches Erneuerbare Energie wird erneut den gesetzlichen Anforderungen angepasst. Auf Grundlage des Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Abs.3. Betreiber können somit innerhalb der GEO-Zone von Windenergieanlagen und Windparks eine Eigenverantwortliche Betreiberfreigabe erteilen.

Die VDSI-Regel 02/2019 beschreibt eine Regel für den sicheren und tätigkeitsbezogenen Einsatz aus Sicht eines Drohnenpiloten, eines Unternehmers, eines Herstellers und eines Betreibers an einer Windenergieanlage (WEA) On-/Offshore. Sie bildet damit eine Standardvorlage für alle Einsatzbereiche an einer WEA und Windpark.

Voraussetzung für das Umsetzen einer Eigenverantwortliche Betreiberfreigabe ist die Teilnahme an einem zertifizierten Schulungssystem mit theoretischen und praktischen Anteilen im Bereich Drohnenflug, SORA, ConOps und Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagement Windenergie.

In der überarbeiteten VDSI-Regel 01/2013 Inhalte von „Arbeitsschutzanweisungen und Schulungen in der Windenergie“ werden in den ergänzenden Modulen 13a "Drohnenpiloten - Kategorie Speziell - an Windenergieanlagen On-/Offshore" und 13b " Eigenverantwortliche Betreiberfreigabe - Kategorie Speziell - an Windenergieanlagen On-/Offshore“ weitere Informationen beschrieben.

Diese empfohlenen Standards sind zum größten Teil auch übertragbar in die Industriebranchen, wie z.B. Energieversorgung (konventionelle / kerntechnische Erzeugung, Photovoltaik-Anlagen), Petrol- und Chemieindustrie….

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