Symbolbild Windenergieanlage Windanlage
© lukasbieri / Pixabay

Radon in Windenergieanlagen

Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Die menschlichen Sinne können es nicht wahrnehmen. Dringt es jedoch in Gebäude ein, kann es sich in der Raumluft anreichern und zur Gesundheitsgefahr für den Menschen werden. Für die betriebliche Praxis erläutert die VDSI-Information 01/2024 die Anforderungen an den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz sowie Rechte und Pflichten.

Über Eintrittspfade wie zum Beispiel Risse im Fundament oder nicht abgedichtete Kabel- und Rohrschächte mit Kontakt zum Erdboden kann Radon in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. In Windenergieanlagen können u.a. Fundamentkeller, Gründungsstrukturen oder Räume und Bereiche im Erdgeschoss (Eingangsbereich) betroffen sein. Da diese unter Umständen sehr selten begangen werden und schlecht belüftet sind, besteht die Gefahr, dass sich Radon ansammelt. Eine hohe Radon-Konzentration in deutlich mehr Gebäuden als im bundesweiten Durchschnitt muss in sogenannten Radon-Vorsorgegebieten erwartet werden.

Inhaltsverzeichnis der VDSI-Information 01/2024:

  • Einleitung
  • Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland
  • Pflichten im Arbeitsschutz
        - Abgrenzung: Einsatz von Eigenpersonla und Partnerfirmen
  • Messverfahren
        - Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen

Die VDSI-Information richtet sich an Sicherheitskräfte, die ihre betreuten Bereich über die Notwendigkeiten im Arbeitsschutz beraten.

Mitglieder können die VDSI-Information im internen Bereich unter folgendem Link aufrufen: https://vdsi.de/fachwissen/publikationen/vdsi-informationen/

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VDSI-Informationen sind Veröffentlichungen der VDSI-Fachbereiche und anderer Gremien des VDSI. Sie behandeln aktuelle Themenstellungen aus den Bereichen Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz. Im Ergebnis stellen VDSI-Informationen Handlungshilfen, Leitfäden, Wegweiser oder Erläuterungen für die betriebliche Praxis dar.