VDSI Hinweise zur Umsetzung des BMAS SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Am 16. April 2020 stellten der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy den SARS-CoV-2-Standard vor. Er beschreibt ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2. Viele Unternehmen haben die Maßnahmen betrieblich angepasst umgesetzt.

Der VDSI hat den vorgestellten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard um praktische Hinweise ergänzt und hiermit erste Hilfestellungen für die Umsetzung in den Betrieben gegeben. Den Arbeitsschutzstandard mit den VDSI-Hinweisen finden Sie hier.

Auf der linken Spalte befindet sich jeweils der Arbeitsschutzstandard des BMAS, rechts die Hinweise zur Umsetzung des VDSI.

Diese Hinweise werden wir laufend aktualisieren. Eine rechtliche Einschätzung von Prof. Dr. Thomas Wilrich finden Sie ebenfalls hier. Helfen Sie allen indem Sie uns Good Practice Beispiele zur Verfügung zu stellen. Bitte senden Sie diese an kommunikation@vdsi.de .

Die Unfallversicherungsträger haben das SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregelwerk des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Umsetzungshilfen ergänzt. Einen Überblick finden Sie im folgenden Link.

Informationen für spezifische Branchen

I. Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

II. Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)

Besondere technische Maßnahmen

Besondere organisatorische Maßnahmen

Besondere personenbezogene Maßnahmen

III. Umsetzung und Anpassung des gemeinsamen SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-standards