
Erfolg im Job auch mit Epilepsie
Alle beruflichen Tätigkeiten, deren Gefährdungen sich im Bereich des sog. "alltäglichen Gefährdungsrisikos" bewegen, können auch ohne erreichte Anfallsfreiheit meist problemlos ausgeführt werden, zum Beispiel Bürotätigkeiten oder leichte Verpackungs- und Reinigungsarbeiten. Um die Einschränkung der berufliche Eignung und Leistungsfähigkeit durch die Epilepsieerkrankung auch in anderen Berufsfeldern zu vermindern, greifen aus der inkludierte Gefährdungsbeurteilung resultierenden Methoden und Maßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Faktors Epilepsie ist, wie jede Gefährdungsbeurteilung, ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess und fest in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Durch die integrierte Gefährdungsbeurteilung (iGB) werden bestehende durch Epilepsie bedingte Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. "Wenn die iGB in einem bestimmten Arbeitssystem nicht die Schutzziele erreicht, müssen für leistungsgewandelte Beschäftigte passende Methoden zur Zielerreichung entwickelt und umgesetzt werden. Durch die inkludierte Gefährdungsbeurteilung wird die berufliche Integration bei Mitarbeitenden mit Epilepsie gefördert", erklärt Dr. Große.
"Der VDSI setzt sich dafür ein, anfallsbedingte Unfälle zu vermeiden und zugleich die soziale Integration am Arbeitsplatz zu sichern. Das bedeutet, dass man trotz Epilepsie Erfolg im Job haben kann", so Dr. Große weiter.