Pressemitteilungen
Zehn Jahre europäischer Tag des Notrufs
„112“ – Der Notruf für alle Fälle!
Wer sich zum ersten Mal in einer Notsituation befindet, ist zunächst oft etwas unsicher unter welchen Umständen und unter welcher Nummer ein Notruf abgesetzt werden darf.
In welchen Fällen Sie den Notruf wählen sollten und welche Nummer wann die richtige ist, erklären wir in dieser kurzen Übersicht:
110 – Polizei-Notruf, für Meldungen von Straftaten
Immer dann, wenn sich eine Notsituation anbahnt, Sie sich bedroht fühlen oder eine Gefahrensituation für Sie oder andere aufgekommen ist. Da es sich bei einem Notfall um ein subjektives Empfinden handelt, sollten Sie im Zweifel immer lieber sofort den Notruf wählen, als verzögert oder überhaupt nicht zu handeln.
116 / 117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst, für dringende aber nicht lebensbedrohliche Zustände
Dies sind akute Vorfälle oder Erkrankungen, bei welchen Sie für gewöhnlich Ihren Hausarzt aufsuchen würden. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst dient als Notfallvertretung an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der gebräuchlichen Öffnungszeiten, z.B. nachts. Krankheiten, bei denen der ärztliche Notdienst gerufen wird, können unter anderem Magen-Darm-Infekt mit Brechdurchfall, grippaler Infekt mit Fieber oder etwa ein Hexenschuss sein.
112 – Rettungsdienst und Feuerwehr, für akute eventuell lebensbedrohliche Zustände
Zu akuten lebensbedrohlichen Zuständen zählen unter anderem Ohnmacht, Unfälle mit schweren Verletzungen, allergischer Schock, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, plötzlich auftretende starke Schmerzen.
Brände sind dann über die 112 zu melden, wenn sie von selbst nicht mehr gelöscht werden können oder beim Löschversuch Gefahr für beteiligte Personen besteht.
In Deutschland nehmen speziell geschulte Rettungsassistenten und Notfallsanitäter, sogenannte Disponenten, die Anrufe beim Rettungsdienst entgegen. Für den Anrufer ist es in erster Linie wichtig, auch während des Telefonats Ruhe zu bewahren und zunächst den vorliegenden Tatbestand kurz zu beschreiben. Die Disponenten führen den Anrufer schrittweise durch gezielte Fragen durch das Gespräch, um alle nötigen Antworten für die Bereitstellung der nötigen Hilfeleistung zu erhalten. So ist es gängig, dass in den meisten Fällen zunächst die Adresse erfragt wird, an welcher sich der Vorfall ereignet hat. Auf diese Weise können sich Rettungskräfte auch dann auf den Weg machen, sollte das Telefonat einmal ungeplant abbrechen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt, wählen Sie die 112. Falls nötig informiert der Rettungsdienst ebenso die zuständige Polizeibehörde.