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Stellungnahme von DGAUM und VDSI zu Grundlage der Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung: 11 Thesen zum Arbeitsschutz
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung eigentlich und warum ist sie so wichtig?
Mit der Gefährdungsbeurteilung werden im Arbeitsschutz Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten, sowohl in physischer, biologischer, chemischer als auch psycho-sozialer Form ermittelt. Sie liegt, so das Arbeitsschutzgesetz, im Verantwortungsbereich der Arbeitgeber und ist somit sowohl für privatwirtschaftliche Unternehmen als auch für Einrichtungen der öffentlichen Hand verpflichtend. Ohne Gefährdungsbeurteilung können keine wirksamen Maßnahmen zur Prävention abgeleitet und umgesetzt werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung braucht Erfahrung und Kompetenz
Da die Ermittlung von Risiken und deren Bewertung mehr als nur das bloße Erkennen von einzelnen Gefahrpunkten erfordert, bedarf es dazu besonders gut ausgebildeter und geschulter Experten. Für DGAUM und VDSI sind sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit die professionellen Partner von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es gilt vor dem Hintergrund umfassender Erfahrungen und Kompetenzen, Maßnahmen zu entwickeln, die nicht nur wirksam sind, sondern von den Beschäftigten bzw. der Unternehmensführung akzeptiert werden. Nur so ist eine Gefährdungsbeurteilung möglich, die sich am Wohl der Beschäftigten und des Unternehmens gleichermaßen orientiert.
Der Volltext der Stellungnahme von VDSI und DGAUM finden Sie hier zum Download.
Pressekontakte:
Thorsten Armbrüster
Kommunikationsmanager VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz auf der Arbeit e.V.
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