Speditionsunternehmer ist für die Folgen eines Verkehrsunfalls durch Lenkzeitüberschreitung verantwortlich.
Strafe für Ermüdungsfall
Wiesbaden, 6. April 2006. Ein Unternehmer, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmäßig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Nürnberg einen Spediteur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einem Berufsverbot von drei Jahren verurteilt (Az: 2 Ns 915 Js 144710/2003). Das komplette Urteil finden Sie hier zum
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