In dem konkreten Fall wollte der Arbeitgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Fachbereich Umwelt/Qualitätsmanagement anbinden. Zuvor unterstand die Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar der Geschäftsführung. Der Betriebsrat hatte zuvor dieser Umstrukturierungsmaßnahme zugestimmt. Der Kläger, ein vollzeitbeschäftigter Sicherheitsingenieur, protestierte gegen dieses Vorgehen.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, der Kläge ging in Berufung. Die Parteien wiederholten und vertieften daraufhin ihren erstinstanzlichen Vortrag. Die Richter urteilten daraufhin, dass die Berufung des Klägers begründet sei. Die Entscheidungsgründe sind
hier im Wortlaut abrufbar.
Urteil: Landesarbeitsgericht Köln (Az: 10 (1) Sa 1231/02)